Navigieren durch die neuen Nachhaltigkeitsvorschriften der EU für PSA
Die Europäische Union gestaltet ihre Nachhaltigkeitslandschaft neu und führt Vorschriften ein, um die Umweltbelastung zu verringern, die Produkttransparenz zu erhöhen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu unterstützen.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist eine Umweltpolitik, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich macht, vom Design und der Herstellung bis zur Entsorgung oder zum Recycling am Ende der Lebensdauer. Das Ziel besteht darin, Hersteller dazu anzuregen, umweltfreundlichere Produkte zu entwickeln und so Innovationen in Bereichen wie Materialauswahl, Verpackung und Abfallreduzierung voranzutreiben. In einigen Ländern gibt es bereits EPR-Gesetze, die sich jedoch auf weitere Regionen ausweiten und in der Regel Verpackungen und Materialien wie Kunststoffe, Papier, Textilien, Batterien und Elektronikgeräte abdecken.

Verordnung der Europäischen Union über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Die Verordnung der Europäischen Union über entwaldungsfreie Produkte (EUDR), die im Juni 2023 eingeführt wurde, ist ein wichtiger Bestandteil des Engagements der EU für den Schutz der Wälder weltweit und die Förderung einer nachhaltigen Landnutzung. Diese Rechtsvorschrift soll die Entwaldung und die Waldschädigung bekämpfen – zwei wichtige Ursachen für den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt. Gemäß der EUDR müssen Unternehmen sicherstellen, dass bestimmte risikoreiche Rohstoffe, die in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden, nachweislich nicht zur Entwaldung beitragen. Dazu gehört die Bereitstellung detaillierter Geolokalisierungsdaten darüber, wo Rohstoffe wie Naturkautschuk, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Rindfleisch geerntet wurden.

Digitale Gebrauchsanweisungen (IFUs)
Gebrauchsanweisungen (IFUs) sind Anleitungsdokumente, die Produkten wie Medizinprodukten, Elektronikgeräten oder PSA beiliegen. Im Oktober 2023 wurden die EU-Vorschriften aktualisiert, sodass diese Anleitungen nun digital (als eIFUs) bereitgestellt werden können und keine gedruckten Versionen mehr erforderlich sind. Diese Umstellung trägt zur Reduzierung des Papierverbrauchs bei und stellt gleichzeitig sicher, dass die Benutzer weiterhin alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in einem zugänglichen, nachhaltigen Format erhalten.

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die im Dezember 2022 von der EU eingeführt wurde, zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen zu verbessern. Sie erweitert den Umfang der Berichtspflichten erheblich und stellt sicher, dass Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Aktivitäten auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) auswirken und wie sie von diesen beeinflusst werden.
Gemäß der CSRD müssen Unternehmen detaillierte, standardisierte ESG-Informationen melden, einschließlich klimabezogener Risiken und ihrer Übergangsstrategien hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Die Berichte müssen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entsprechen, um branchenübergreifend konsistente und vergleichbare Daten zu ermöglichen, und müssen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR)
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), die im Juni 2024 von der EU eingeführt wurde, legt einen neuen Rahmen fest, um sicherzustellen, dass in der EU verkaufte Produkte Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Sie zielt darauf ab, nachhaltiges Design zur Norm für die meisten physischen Güter zu machen, mit wenigen Ausnahmen wie Lebensmitteln, Tierfutter und bestimmten Fahrzeugen.
Obwohl die spezifischen Produktanforderungen noch in der Entwicklung sind, werden sich die künftigen Ökodesign-Vorschriften auf die Verbesserung von Aspekten wie Haltbarkeit, Energieeffizienz, Reparaturfähigkeit und Recyclinganteil konzentrieren. Ein wesentliches Merkmal der ESPR ist die Einführung des digitalen Produktpasses, in dem wichtige Nachhaltigkeitsdaten für jedes Produkt gespeichert und weitergegeben werden, um Transparenz und fundierte Entscheidungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu unterstützen.
Die Verordnung trat am 18. Juli 2024 offiziell in Kraft. Der erste Arbeitsplan, in dem dargelegt wird, welche Produktkategorien priorisiert werden und wann die Anforderungen eingeführt werden, wird bis April 2025 erwartet, wobei die ersten produktspezifischen Vorschriften voraussichtlich ab Mitte 2027 in Kraft treten werden.
Was bedeutet das für Sie?
Mit Inkrafttreten dieser Vorschriften ist es wichtig, einen PSA-Anbieter zu wählen, der die Anforderungen erfüllt. Wir gehen jedoch über die bloße Einhaltung der Vorschriften hinaus, um diesen Veränderungen einen Schritt voraus zu sein und unsere Nachhaltigkeitsleistung weiter zu verbessern, während wir gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele unserer Kunden unterstützen. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen und darüber, wie Ansell sich nicht nur auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereitet, sondern auch eine Vorreiterrolle einnimmt.
Zu den Initiativen von Ansell gehören:
EPR (Erweiterte Herstellerverantwortung):
Seit 2020 haben wir den Papierverbrauch um 46 % und den Kunststoffverbrauch um 35 % reduziert. Fast alle unsere Verpackungen sind recycelbar, und wir streben an, bis 2026 100 % recycelbare, wiederverwendbare oder kompostierbare Verpackungen zu verwenden. Unser RightCycle™-Programm hilft Kunden dabei, gebrauchte PSA verantwortungsbewusst zu recyceln.
EUDR (Entwaldungsverordnung):
Für Produkte, die Naturkautschuk enthalten, gewährleisten wir vollständige Rückverfolgbarkeit, einschließlich Geolokalisierungs- und Erntedaten, und erstellen Due-Diligence-Dokumentationen.
Digitale Gebrauchsanweisungen:
Wir haben digitale Gebrauchsanweisungen eingeführt, um Papierabfälle zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu verbessern. QR-Codes auf Verpackungen sind seit Ende 2025 vorhanden; gedruckte Gebrauchsanweisungen sind auf Anfrage weiterhin erhältlich.
CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung):
Wir bereiten uns auf die Einhaltung der CSRD-Vorschriften für das Geschäftsjahr 2026 vor und bauen dabei auf den bestehenden Berichtsrahmenwerken GRI, TCFD und UNGC CoP auf, um die Transparenz zu verbessern.
Digitale Gebrauchsanweisungen:
Wir haben digitale Gebrauchsanweisungen eingeführt, um Papierabfälle zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu verbessern. QR-Codes auf Verpackungen sind seit Ende 2025 vorhanden; gedruckte Gebrauchsanweisungen sind auf Anfrage weiterhin erhältlich.
CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung):
Wir bereiten uns auf die Einhaltung der CSRD für das Geschäftsjahr 2026 vor und bauen dabei auf bestehenden Berichten gemäß den Rahmenwerken GRI, TCFD und UNGC CoP auf, um die Transparenz und die ESG-Leistung zu verbessern.
ESPR (Ökodesign-Verordnung):
Wir entwickeln proaktiv Produkte und Verpackungen mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt. Von den 2025 Markteinführungen erfüllen bereits 60 % verbesserte Umweltstandards.
Wir setzen uns für den Schutz der Menschen und des Planeten ein und unterstützen Ihr Unternehmen dabei, jeden Schritt auf dem Weg zur Nachhaltigkeit zu gehen.
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