Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fisher Scientific AG, 4153 Reinach, BL


1.  ALLGEMEINE BEDINGUNGEN.   

Fisher Scientific AG(der "Verkäufer") bietet hiermit dem vorgenannten Käufer (der “Käufer”) die vorgenannten Produkte (die “Produkte”) unter der ausdrücklichen Bedingung zum Erwerb an, dass sich der Käufer bereit erklärt, die hierin dargelegten Geschäftsbedingungen als bindende vertragliche Verpflichtungen anzunehmen. Alle in etwaigen Dokumenten des Käufers enthaltenen Bestimmungen werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Sollten sich die Bedingungen in der vorliegenden Vereinbarung von den Bedingungen des Käufers unterscheiden, so gilt dieses Dokument als Gegenangebot und stellt keine Annahme des Dokuments des Käufers dar. Die Entgegennahme von unter dieser Vereinbarung gelieferten Produkten durch den Käufer bzw. der der Beginn von unter dieser Vereinbarung vorgesehenen Dienstleistungen durch den Verkäufer gilt als Annahme dieser Vereinbarung durch den Käufer. Alle Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der schriftlichen Annahme durch einen bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers.

 

2.  PREIS.   

Alle Preise, die vom Verkäufer oder dessen Vertretern veröffentlicht oder bekannt gegeben werden, können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Sofern nicht schriftlich anderweitig festgelegt, gelten alle durch den Verkäufer oder die Vertreter des Verkäufers angegebenen Preise für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen als Angebot zur Annahme. Die Preise der Produkte entsprechen den Preisangaben des Verkäufers. Sofern keine Preisangabe oder kein Preisangebot erfolgte, gelten die zum Versandzeitpunkt gültigen Preise des Verkäufers. Preisanpassungen aufgrund von Spezifikationen, Mengen, Rohstoffen, Sonderverpackungen, Produktionskosten, Versanddispositionen oder sonstigen Bedingungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Preisangebots des Verkäufers waren, bleiben vorbehalten.

 

3. STEUERN UND SONSTIGE KOSTEN.  

Produktpreise verstehen sich ausschließlich aller Umsatzsteuern, Mehrwertsteuern und anderweitig auf den Verkauf, die Lieferung oder Nutzung der hiervon erfassten Produkte erhobenen Steuern und Zölle. Alle derartigen Steuern und Zölle sind durch den Käufer zu bezahlen. Macht der Käufer eine Befreiung geltend, so hat der Käufer für die betroffenen Gerichtsbarkeiten jeweils gültige und unterschriebene amtliche Bescheinigungen bzw. Freistellungsurkunden vorzulegen.

 

4.  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.   

Nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen kann der Verkäufer dem Käufer nach Versand den Preis und alle sonstigen durch den Käufer zu zahlenden Kosten in Rechnung stellen. Werden in diesen Bedingungen keine Angaben zu den Zahlungsmodalitäten gemacht, so hat die Zahlung netto in dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Nichtzahlung jeglicher Beträge durch den Käufer zum Fälligkeitstermin hat der Käufer dem Verkäufer auf diese Beträge regelmäßige Zinszahlungen zu einem Satz von eineinhalb Prozent (1,5°%) pro Monat (bzw. sofern niedriger, zum höchsten gesetzlich zulässigen Satz) zu bezahlen, zuzüglich aller Kosten und Aufwendungen (einschließlich und ohne Einschränkung angemessener Anwaltshonorare und -auslagen sowie Gerichtskosten), die dem Verkäufer bei der Eintreibung solcher fälligen Beträge oder bei der anderweitigen Durchsetzung der Rechte des Verkäufers unter dieser Vereinbarung entstehen.

 

5.  LIEFERUNG, STORNIERUNG ODER ÄNDERUNGEN DURCH DEN KÄUFER.   

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte ab Werk (Ex-Works, Incoterms 2000) des Verkäufers. Der Verkäufer hat das Recht, in seinem Ermessen Teillieferungen der Produkte vorzunehmen und die Teillieferungen jeweils gesondert in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Nichtzahlung seitens des Käufers an den Verkäufer zum Fälligkeitstermin bzw. einer sonstigen Nichterfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieses Vertrags behält sich der Verkäufer die Einstellung der Lieferung auf dem Transport befindlicher Produkte und die Einbehaltung von gesamten Lieferungen oder Teillieferungen vor. Angaben zu Versandterminen gelten grundsätzlich nur als annähernd, und der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden aufgrund von Lieferverzug oder Nichtlieferung aus Gründen, die er bei vernünftiger Betrachtung nicht zu vertreten hat. Im Falle einer Verzögerung aus Gründen, die der Verkäufer bei vernünftiger Betrachtung nicht zu vertreten hat, behält sich der Verkäufer das Recht zur Auftragskündigung bzw. zur Verschiebung des Versands innerhalb einer angemessenen Frist vor, und der Käufer hat aufgrund eines derartigen Verzugs keinen Anspruch auf Annahmeverweigerung oder eine sonstige Entlastung von seinen Pflichten. Produkte, deren Lieferung sich aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, kann der Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Käufers für den Käufer lagern. In Bearbeitung befindliche Aufträge können nur mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers und nach Zahlung der Stornogebühren des Verkäufers storniert werden. In Bearbeitung befindliche Aufträge können ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers und nach Vereinbarung der Parteien über eine angemessene Anpassung des Kaufpreises geändert werden. Der Käufer erhält keine Gutschrift für Produkte, die ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verkäufers retourniert wurden.

 

6.  EIGENTUM UND GEFAHR  

Unbeschadet der oben genannten Lieferbedingungen und vorbehältlich des Rechtes seitens des Verkäufers auf Einstellung der Lieferung auf dem Transport befindlicher Produkte gehen Eigentum und Gefahr an den Produkten mit Übergabe der Produkte durch den Verkäufer an den Käufer (bzw. dessen Frachtführer) über. Dies gilt jedoch nicht für Software, die in die Produkte eingegliedert ist bzw. Bestandteil der Produkte bildet und deren Eigentum jederzeit beim Verkäufer bzw. je nachdem beim Lizenzgeber besagter Software verbleibt.

 

7.  GEWÄHRLEISTUNG.   

Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte im Wesentlichen entsprechend den vom Verkäufer veröffentlichten Produktspezifikationen funktionieren und dass sie in Material und Verarbeitung fehlerfrei sind, vorausgesetzt dass sie gehörig und ihrem Zweck entsprechend sowie durch gehörig geschultes Personal gebraucht werden. Diese Gewährleistung gilt für den in der Produktdokumentation, in den veröffentlichten technischen Beschreibungen bzw. Verpackungsbeilagen genannten Zeitraum. Sofern die Produktdokumentation, veröffentlichten Spezifikationen bzw. Verpackungsbeilagen des Verkäufers keine Angaben zu einem Zeitraum enthalten, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem (1) Jahr ab dem Datum des Versands an den Käufer für Gerätschaften und von neunzig (90) Tagen für alle anderen Produkte (die „Gewährleistungsfrist“). Sofern sie nicht mit einer spezifischen Gewährleistung bzw. Garantie derLagerbeständigkeit versehen sind, gilt die Gewährleistung für Verbrauchsgüter ausschließlich zum Lieferzeitpunkt. Der Verkäufer verpflichtet sich während der Gewährleistungsfrist nach seiner Wahl zur Instandsetzung oder zum Ersatz mangelhafter Produkte, sodass für deren Betrieb im Wesentlichen gemäß besagten veröffentlichten Spezifikationen gesorgt ist; dies geschieht unter der Voraussetzung, dass der Käufer (a) den Verkäufer unverzüglich schriftlich nach der Entdeckung jeglicher Mängel darüber in Kenntnis setzt, wobei diese Benachrichtigung die Modellnummer sowie (gegebenenfalls) die Seriennummer des Produkts und Detailangaben zum Gewährleistungsanspruch enthalten muss; und (b) dass der Verkäufer den Käufer nach Überprüfung seitens des Verkäufers mit Servicedaten und/oder einer Rücksendenummer („RMA-Nummer“) versorgt, die u. a. Verfahren zur Dekontaminierung von Biogefährdungen und sonstige produktspezifische Bearbeitungsanweisungen enthalten können, dann kann der Käufer gegebenenfalls die fehlerhaften Produkte an den Verkäufer retournieren, wobei alle Kosten in Vorkasse vom Käufer zu übernehmen sind. Ersatzteile können nach Wahl des Verkäufers neu oder runderneuert sein. Alle ersetzten Teile werden zum Eigentum des Verkäufers. Der Versand von instand gesetzten bzw. Austauschprodukten erfolgt gemäß den Lieferbedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers. Verbrauchsgüter sind ausdrücklich von dieser Gewährleistung ausgenommen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für gelieferte Produkte, die der Verkäufer von einem Originalhersteller oder Drittlieferanten bezogen hat; doch der Verkäufer erklärt sich bereit, dem Käufer alle Gewährleistungsrechte gegenüber dem Originalhersteller oder Drittlieferanten an diesen Produkten abzutreten, sofern eine solche Abtretung durch den jeweiligen Originalhersteller bzw. Drittlieferanten gestattet wird.  In keinem Fall besteht eine Verpflichtung des Verkäufers zur Reparatur oder zum Ersatz von bzw. zu Verbesserungen an Produkten, welche in ihrer Gesamtheit oder teilweise infolge von (i) normaler Abnutzung, (ii) Unfällen, Katastrophenfällen oder Fällen höherer Gewalt, (iii) Missbrauch oder Verschulden bzw. Fahrlässigkeit seitens des Käufers, (iv) zweckentfremdetem Gebrauch der Produkte, (v) produktexternen Ursachen wie zum Beispiel Stromausfällen oder elektrischen Spannungsstößen, (vi) Lagerung und Handhabung der Produkte auf unsachgemäße Art oder (vii) dem Gebrauch des Produkts in Verbindung mit nicht vom Verkäufer gelieferter Ausrüstung oder Software erforderlich werden.  Entscheidet der Verkäufer, dass Produkte, für die der Käufer Gewährleistungsdienste in Anspruch genommen hat, durch die Gewährleistung hierunter nicht erfasst sind, begleicht bzw. erstattet der Käufer dem Verkäufer alle Kosten für die Untersuchung und Beantwortung eines solchen Antrags zu den zum jeweiligen Zeitpunkt maßgeblichen Zeit- und Materialtarifen des Verkäufers. Stellt der Verkäufer nicht durch diese Gewährleistung erfasste Reparaturleistungen bzw. Ersatzteile bereit, so hat der Käufer den Verkäufer hierfür zu den zum jeweiligen Zeitpunkt maßgeblichen Zeit- und Materialtarifen des Verkäufers zu bezahlen. ALLE DURCH ANDERE PERSONEN ODER ORGANISATIONEN ALS DEN VERKÄUFER OHNE DIE VORHERIGE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG DURCH DEN VERKÄUFER DURCHGEFÜHRTEN INSTANDHALTUNGS-, INSTANDSETZUNGS- UND WARTUNGSARBEITEN, VERSCHIEBUNGEN ODER UMBAUTEN BZW. SONSTIGEN UNBEFUGTEN MANIPULATIONEN AN ODER VON DEN PRODUKTEN BZW. JEDER EINSATZ VON NICHT VOM VERKÄUFER GELIEFERTEN ERSATZTEILEN FÜHREN UMGEHEND ZUR AUFHEBUNG UND ZUM WIDERRUF ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN IM BEZUG AUF DIE BETREFFENDEN PRODUKTE.  DIE VORGENANNTEN PFLICHTEN ZUR INSTANDSETZUNG BZW. ZUM ERSATZ FEHLERHAFTER PRODUKTE STELLEN DEN AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF DES KÄUFERS IM FALL EINES MANGELHAFTEN PRODUKTS DAR. AUSGESCHLOSSEN SIND INSBESONDERE JEGLICHE ANSPRÜCHE DES KÄUFERS AUF WANDELUNG DES VERTRAGS UND MINDERUNG DES KAUFPREISES. SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH HIERIN VORGESEHEN LEHNT DER VERKÄUFER ALLE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DIE PRODUKTE AB, SEIEN DIESE AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER ART, IN MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER FORM. INSBESONDERE UND OHNE EINSCHRÄNKUNG AUSGESCHLOSSEN SIND AUCH SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN BETREFFEND MARKTGÄNGIGKEIT ODER SPEZIFISCHER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT. DER VERKÄUFER GEEWÄHRLEISTET WEDER DIE FEHLERFREIHEIT DER PRODUKTE, NOCH DASS DIESE EIN BESTIMMTES ERGEBNIS ERZIELEN.

 

8.  SOFTWARE  

Im Hinblick auf jegliche Softwareprodukte, die in die Produkte hierunter eingegliedert sind bzw. Bestandteil der Produkte bilden, kommen der Verkäufer und der Käufer überein, dass besagte Softwareprodukte lizenziert und nicht verkauft werden, und dass die Begriffe „erwerben“, „verkaufen“ oder ähnliche bzw. von diesen abgeleitete Begriffe vereinbarungsgemäß „lizenzieren“ bedeuten, sowie dass der Begriff „Käufer“ oder ähnliche bzw. davon abgeleitete Begriffe vereinbarungsgemäß „Lizenzinhaber“ bedeuten. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen hierin behält der Verkäufer bzw. sein Lizenzgeber alle Rechte und Anteile an kraft dieses Vertrags bereitgestellten Softwareprodukten bei. Der Verkäufer gewährt dem Käufer hiermit eine unentgeltliche, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz ohne Vollmacht zur Vergabe von Unterlizenzen, zur Nutzung von hierunter bereitgestellter Software ausschließlich zu eigenen geschäftsinternen Zwecken des Käufers auf den hierunter gelieferten Hardwareprodukten und zur Nutzung der damit verbundenen Dokumentation ausschließlich zu eigenen geschäftsinternen Zwecken des Käufers. Diese Lizenz erlischt, wenn sich die hierunter gelieferten Hardwareprodukte nicht mehr im rechtmässigen Besitz des Käufers befinden, sofern sie nicht nach Maßgabe der hierin enthaltenen Bestimmungen schon vorher gekündigt wurde. Der Käufer sagt die vertrauliche Behandlung der kraft dieses Vertrags gelieferten Softwareprodukte und damit verbundenen Dokumentation zu und willigt ein, diese nicht zu verkaufen, zu übertragen, zu lizenzieren, zu verleihen oder anderweitig in jeglicher Form Dritten verfügbar zu machen. Dem Käufer ist die Zerlegung, Dekompilierung oder Rückwärtskonstruktion, das Kopieren, die Abänderung, Erweiterung oder anderweitige Abwandlung oder Ergänzung der hierunter gelieferten Softwareprodukte ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers untersagt. Der Verkäufer ist zur Beendigung dieser Lizenz berechtigt, sollte der Käufer die Erfüllung jeglicher hierin enthaltenen Bedingungen oder Konditionen verabsäumen. Der Käufer sagt die sofortige Rückgabe aller Softwareprodukte und der damit verbundenen Dokumentation sowie aller Kopien und Teile davon an den Verkäufer nach Beendigung dieser Lizenz zu. Bestimmte durch den Verkäufer gelieferte Softwareprodukte können Eigentum einer oder mehrerer Drittparteien mit Lizenzvergabe an den Verkäufer sein. Demgemäß kommen der Verkäufer und der Käufer hiermit überein, dass besagte Drittparteien das Eigentum und den Rechtstitel an besagten Softwareprodukten beibehalten. Die hierin enthaltenen Bestimmungen über die Gewährleistung und Schadloshaltung gelten nicht für Softwareprodukte, die sich im Eigentum Dritter befinden und die kraft dieses Vertrags geliefert werden.

 

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

(A) UNGEACHTET ALLER HIERIN ENTHALTENEN GEGENTEILIGEN BESTIMMUNGEN IST DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS GEMÄSS DEN VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB AUFGRUND VON VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG, SCHADLOSHALTUNG ODER ANDERWEITIG, ABER UNTER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR DIE VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT (WOFÜR DER ALLEINIGE ANSPRUCH UNTER ZIFFER 7 VORSTEHEND VORGESHEN IST)) BESCHRÄNKT AUF DEN BETRAG , DER DEM JEWEILS GERINGEREN VON (A) DEM VOM KÄUFER AN DEN VERKÄUFER BEZAHLTEN GESAMTKAUFPREIS FÜR DIE PRODUKTE, AUFGRUND DERER SICH DIE BESAGTE HAFTUNG ERGIBT, ODER (B) EINER MILLION US-DOLLAR (US$1.000.000) (BZW. DEM GEGENWERT IN DER ORTSWÄHRUNG) ENTSPRICHT. (B) UNGEACHTET ALLER GEGENTEILIGEN HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN HAFTET DER VERKÄUFER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR MITTELBAREN SCHADEN, INDIREKTEN SCHADEN, FOLGE- ODER NEBENSCHADEN (EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG SCHADENSERSATZ FÜR NUTZUNGSAUSFÄLLE IN BEZUG AUF EINRICHTUNGEN ODER GERÄTE, EINNAHMEAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENER GEWINN ODER GOODWILL-VERLUST), UNGEACHTET DESSEN, OB DER VERKÄUFER (a) ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHEN SCHADENS IN KENNTNIS GESETZT WURDE ODER (b) FAHRLÄSSIG HANDELT. (C) NICHTS DARF DIE VERANTWORTUNG DES VERKÄUFERS IM BEZUG AUF JEGLICHE GESETZLICHE HAFTUNG AUSSCHLIESSEN ODER EINSCHRÄNKEN, DIE NACH ANWENDBAREM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN.

 

10.  AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN 

Ohne vorherige Einholung der erforderlichen Genehmigung von der zuständigen Regierungsstelle wird der Käufer keine Sache (i) exportieren oder wieder ausführen bzw. keine Sache (ii) in gesperrte Länder bzw. Länder, über die ein Handelsembargo verhängt wurde, oder an Personen oder Einheiten exportieren, wieder ausführen, vertreiben oder liefern, deren Recht auf Beteiligung an Exporten durch die EU oder die USA verweigert bzw. eingeschränkt wurde. Der Käufer verpflichtet sich zur umfassenden Kooperation mit dem Verkäufer im Rahmen aller amtlichen oder inoffiziellen Prüfungen oder Kontrollen hinsichtlich geltender Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Ausfuhr- oder Einfuhrüberwachung, und er entschädigt den Verkäufer und stellt ihn frei von jeglicher Haftung für oder mit Bezug auf jede Verletzung dieses Artikels durch den Käufer oder seine Angestellten, Berater, Vertreter oder Kunden.

 

11.  ÜBRIGE BESTIMMUNGEN 

(a) Es ist dem Käufer untersagt, ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Verkäufers Pflichten hierunter zu übertragen oder Rechte oder Ansprüche hierunter abzutreten, und jeder Versuch einer derartigen Übertragung oder Abtretung ist nichtig.

(b) Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind gemäß den Gesetzesvorschriften des Landes oder Staates geregelt und auszulegen, wo der Verkäufer seinen eingetragenen Sitz hat, ohne Berücksichtigung des dortigen Kollisionsrechts. Beide Vertragsparteien stimmen hiermit unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Landes- und Bundesgerichte in dem Land und Staat des Fertigungssitzes des Verkäufers zu, und zwar in jeder aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihr erwachsenden Klage, und verzichten auf jeden sonstigen Gerichtsstand, der ihnen, sei es aufgrund ihres Domizils oder anderweitig, zustehen mag.

(c) Alle Prozesse, zu denen es unter der vorliegenden Vereinbarung kommt, sind innerhalb eines (1) Jahres nach dem Datum, zu dem der Klagegrund auftrat, einzuleiten.

(d) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf auf die vorliegende Vereinbarung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

(e) Für den Fall, dass ein zuständiges Gericht verfügt, dass eine oder mehrere der hierin enthaltenen Bestimmungen in irgend einer Hinsicht als ungültig, unzulässig oder nicht einklagbar zu erachten sind, so bliebt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Einklagbarkeit der verbleibenden Bestimmungen in vollem Umfang bestehen, sofern die damit einhergehende Änderung die Vereinbarung nicht grundlegend verändert.

(f) Verabsäumt der Verkäufer die Durchsetzung einer der hierin enthaltenen Bestimmungen bzw. verzichtet er auf ein Vorgehen gegen eine Verletzung derselben, so stellt dies keinen Verzicht im Bezug auf sonstige Verletzungen oder Bestimmungen dar.

(g) Sofern nicht ausdrücklich anderweitig auf dem Produkt oder in der Begleitdokumentation für das Produkt vermerkt, ist das Produkt ausschließlich für Forschungszwecke bestimmt, und sein Einsatz zu allen anderen Zwecken ist untersagt, darunter ohne Einschränkung unbefugte kommerzielle Nutzungen, Einsatz für die In-vitro-Diagnostik, Einsatz in der Ex-vivo- oder In-vivo-Therapeutik, oder jede Art von Verzehr durch oder Anwendung auf Menschen oder Tiere.

(h) Der Käufer sagt zu, dass es sich bei allen Informationen über Preislegung, Rabatte und technischen Informationen, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, um vertrauliche Informationen im Eigentum des Verkäufers handelt. Der Käufer sagt zu, (1) besagte Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht gegenüber Dritten offenzulegen, und (2) besagte Informationen ausschließlich für interne Zwecke des Käufers und im Zusammenhang mit den hierunter gelieferten Produkten zu nutzen. Dessen ungeachtet, bleibt die Verwendung öffentlich zugänglicher Informationen zulässig.

(i) Alle hierunter vorgeschriebenen oder vorgesehenen Anzeigen oder Mitteilungen sind schriftlich abzufassen und gelten als in Empfang genommen, wenn sie persönlich zugestellt wurden oder drei (3) Arbeitstage nach Versand per Einschreiben - Vorausporto - an eine Partei an die hierin angegebene Anschrift oder an eine andere Anschrift, die einer Partei von Zeit zu Zeit von der jeweils anderen Partei angegeben wurde.